Kosten & Recht•5 Min. Lesezeit•24. Oktober 2026

Was kostet eine Wundversorgung zu Hause? Tarife, Hausbesuche & Fördermöglichkeiten

Professionelle Wundpflege im eigenen Zuhause: Wie sich die Kosten für Hausbesuche zusammensetzen, wie viel die Krankenkasse rückerstattet und welche Gemeindeförderungen es gibt.
DGKP Alexandra Lafer
DGKP Alexandra LaferZertifizierte Wundexpertin & DGKP

Für viele ältere, mobilitätseingeschränkte Menschen ist der Transport in eine Ordination oder ins Krankenhaus mit enormen Schmerzen und organisatorischem Aufwand für die Angehörigen verbunden. Die mobile Wundversorgung direkt zu Hause ist hier die ideale Lösung.

Transparente Preisstruktur

Als freiberufliche Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen (DGKP) rechnen wir nach einem transparenten Wahlschwester-Modell ab:

  • **Erstvisite & Anamnese (ca. 60–90 Min.):** Ausführliche Wund- und Gefäßbeurteilung, Fotodokumentation, Erstversorgung, Erstellung des Therapieplans und Einleitung der Kassenanträge.
  • **Folgevisiten:** Durchführung des Verbandwechsels, Spezialtherapien (Kaltplasma / Laser), Verlaufskontrolle und Schulung der Angehörigen.
  • **Kilometerpauschale:** Transparent nach Entfernung von unserem Standort.
  • 1. Kostenerstattung durch die Krankenkasse

    Für unsere erbrachte Pflegeleistung erhalten Sie eine detaillierte Rechnung. Um den tariflichen Kostenersatz von Ihrer Krankenkasse (ÖGK, BVAEB, SVS) rückerstattet zu bekommen, reichen Sie die **Rechnung mit der Zahlungsbestätigung, der Anordnung zur medizinischen Hauskrankenpflege und Ihren Kontodaten** ein (eine Einreichung über ID Austria / MeineSV ist hierfür nicht möglich).

    2. Gemeindeförderung (z. B. Stadt Leibnitz)

    Einige steirische Gemeinden fördern die Inanspruchnahme freiberuflicher Diplom-Pflegekräfte direkt. In **Leibnitz** erhalten Bürgerinnen und Bürger beispielsweise eine Direktförderung von **30,52 € pro Einsatzstunde** – dieser Gemeindebeitrag wird direkt von der Rechnung abgezogen.

    3. Pflegegeld & steuerliche Absetzbarkeit

  • **Pflegegeld:** Die Kosten für die Wundpflege können direkt aus dem bezogenen Pflegegeld (Stufen 1 bis 7) finanziert werden.
  • **Steuer:** Verbleibende Eigenanteile für medizinisch notwendige Pflegeleistungen können beim Lohnsteuerausgleich / bei der Arbeitnehmerveranlagung als **außergewöhnliche Belastung mit Krankheitsbezug** steuerlich abgesetzt werden.
  • Brauchen Sie Hilfe bei einer konkreten Wunde?

    Wir beraten Sie persönlich in unseren Ordinationen in Graz und Gleisdorf oder kommen mobil zu Ihnen nach Hause.

    0660 160 8994